Nach 14 Monaten und 2 Wochen Untersuchungshaft wurde Deniz K. am 5.7.2013 endlich freigelassen. Die 2. Jugendstrafkammer des Landgerichts Nürnberg/Fürth entsprach damit einer Haftbeschwerde der Verteidigung, nachdem bereits vor 2 Wochen der BGH den ursprünglichen Urteilsspruch einer anderen Kammer desselben Landgerichts auf 2 1/2 Jahre in der Revision kassiert hatte.
Wir wollen den Fall Deniz K. und die Rolle von Polizei und Justiz am offenen Mikrofon erötern.
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