Gelsenkirchen. Die Beschwerden reißen nicht ab: Erneut melden sich Kunden des Integrationscenters für Arbeit in Gelsenkirchen, weil Anträge augenscheinlich nicht richtig bearbeitetet oder verbummelt wurden. Da wird ein Arbeitsloser als Vollzeitbeschäftiger geführt - und bekommt keine Hartz-IV-Bezüge ...
Quelle: WAZ
Aus unserer Sicht wirft der Fall zunächst die Frage auf, wer und warum bei dem Paar die Illusionen in eine unbefristete Anstellung geweckt hat und welcher skrupellose Kapitalist Frauen in Minijobs mit einer sittenwidrigen und kriminellen Entlohnung von € 1,50 beschäftigt.
Jedenfalls schrecken skrupellose Kapitalisten nicht davor zurück, Hoffnungen auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bei den Betroffenen zu schüren, ohne je wirklich an eine Entfristung zu denken. Dabei geht es den Kapitalisten nur darum, die Arbeitswilligkeit schamlos auszunutzen, um sich an unbezahlten Überstunden und Pausenverzichten schadlos zu halten. Gerade den unverschämten Löhnen von € 1,50 pro Stunde sollte man eigentlich von vornherein mit einer entsprechenden Leistungsminderung auf fast null begegnen.
Kein Kapitalist hat Anspruch auf volle Leistung, wenn er selbst nahezu keine Gegenleistung erbringt. Solch extreme Egomanen sollen entweder ihre Sklavenbude dicht machen oder die Arbeiten alle selbst erledigen.
Man kann nun darüber spekulieren, warum die Hartz-Opfer weiter als Beschäftigte beim Jobcenter Gelsenkirchen geführt wurden und warum der Stromkostenzuschuss nicht festgesetzt wurde. Es gibt aber Jobcenter, die fallen regelrecht durch "Versehen" und "Pannenserien" zu Lasten der Hartz-Opfer auf.
Man könnte meinen, in diesen Jobcentern haben sich übereifrige "Sparkommissare" zusammengerottet, zumal auch Anwälte bei bestimmten ultrareaktionären Sachbearbeitern seltsame Häufungen an rechtlich unhaltbaren Leistungsentzügen feststellen. Dass der Gesetzgeber die Ausschlussfrist für das nachträgliche Geltendmachen von Ansprüchen auf ein Jahr begrenzt hat, ist ein Versuch, des Staates sich rechtmäßiger Forderungen zu entziehen, indem ein hier ein Rechtsfrieden unterstellt wird, den es wegen der Klassenkonflikte, die in den Jobcentern ausgetragen werden, überhaupt nicht geben kann.
Wir empfehlen den Betroffenen, die Möglichkeiten eine Eigenhaftungsklage gegen die Sachbearbeiter aus § 839 BGB anwaltlich prüfen zu lassen und erklären uns solidarisch mit den beiden Hartz-Opfern.
Darüber hinaus sollten wir für die Abschaffung von Hartz-IV, für ein existenzsicherndes Arbeitslosengeld I, das für die gesamte Dauer der Arbeitslosigkeit ausgezahlt wird, für einen Mindestlohn von (derzeit) mindestens € 12 pro Stunde, für die Allgemeinverbindlichkeit aller Tarifverträge und für die 30-Stunden-Woche an fünf Tagen von Montag bis Freitag bei vollem Lohn- und Personalausgleich streiten.
Wenn wir das dann erfolgreich durchgekämpft haben, dann sind wir genug gestärkt, um uns auf den Weg zu einer höheren, nationalen und internationalen Rentabilität der vergesellschafteten Wirtschaft zu machen, in der es keine Arbeitslosigkeit mehr gibt.
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