Jobcenter ging wegen 15 Cent in Berufung und muss nun 600 Euro Strafe zahlen
11.02.2013 - Das Jobcenter Unstrut-Hainich-Kreis in Mühlhausen wurde in der ersten Instanz vor dem Sozialgericht Nordhausen zu einer Zahlung von 15 Cent an einen Hartz IV Betroffenen verurteilt. Weil das der Behörde offenbar zu viel erschien, ging es in Berufung und scheiterte nun vor dem Landessozialgericht Thüringen ...
Quelle: Gegen Hartz
Im Kern gibt es zwei materielle Ursachen für den Anstieg der Prozesslawine rund um Hartz-IV:
- Zum einen gab es aufgrund der 10-prozentigen Lohnsenkung in den unteren und an die unteren Einkommensgruppen angrenzenden Einkommensgruppen im Zeitraum von 2000 bis 2010 durch die Agenda-2010-Politik eine Zunahme der Empfänger von Hartz-IV auf 20 Prozent der Erwerbsbevölkerung in den letzten 10 Jahren.
- Zum anderen wurde im Rahmen der Agenda 2010 die Kostenbelastung der Jobcenter im Sozialrechtsverfahren vor Gericht gestrichen. Das nutzen etliche Geschäftsführungen von Jobcentern, um die Hilfeempfänger mit rechtswidrigen Bescheiden zu deren Nachteil überziehen, indem sie den Widerspruchsstellen keine starke rechtsstaatliche Orientierung bei der Bearbeitung von Widersprüchen vorgeben. Vielmehr werden Widerspruchsstellen teilweise gedrängt, unschwer erkennbar nicht bestandsfähige Positionen (beispielsweise bezüglich §§ 22 ff. SGB II) zu vertreten und oftmals sehr hohe Risiken einer Klage bzw. eines Unterliegens vor Gericht einzugehen.
Das hat bei der ganzen Sachbearbeitung in den Jobcentern dazu geführt, dass sich eine weit verbreitete rechtsstaatliche Nachlässigkeit, die bisweilen an Mutwilligkeit wider besseren Wissens heranreicht, breit gemacht hat. Daher sollten wir für die sofortige Rücknahme der Kostenbefreiung der Jobcenter im Sozialrechtsverfahren vor Gericht streiten. Näheres: Ver.di Erwerbslose - Positionspapier und Analyse - PDF-Dokument (103 KB)
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