Hartz IV ohne Herz: "Nicht notwendige Kosten"
Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen weist in einem aktuell veröffentlichtem Urteil das Begehren von Reisekosten aufgrund einer Beerdigung ab (AZ: L 20 SO 40/12). Demnach können Hartz IV Bezieher nicht an Beerdigungen naher Verwandter teilnehmen, wenn diese nicht in unmittelbarer Nähe stattfinden ...
Quelle: Gegen Hartz
Das Gericht ist von mehreren juristisch vertretbaren Meinungen der für Hartz-IV-Empfänger ungünstigsten Meinung gefolgt und hat einen Anspruch auf Erstattung von Fahrtkosten zur Beerdigung naher Angehöriger im Gegensatz zum Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (Az: L 7 AS 613/06) abgelehnt.
Wir dürfen also davon ausgehen, dass die Richter am Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen herzlose Richter sind, die uns mit Absicht -angeblich "Im Namen des Volkes" entrechtet haben.
Vielleicht haben diese Richter das Urteil "Im Namen des beschränkten Kreises der Nutznießer des Niedriglohnsektors" oder "Im Namen der Nutznießer der Abwälzung der Kosten der Weltwirtschafts- und Finanzkrise ab 2008" gesprochen - aber sicher nicht "Im Namen des Volkes". Als einen "Sozialstaat", der die Aufgabe hat, einen "Interessenausgleich" und einen "sozialfriedlichen" Umgang miteinander zu gewährleisten, kann man diesen Staat seit Einführung der Hartz-Gesetze durch SPD und GRÜNE vor 10 Jahren ohnehin nicht mehr bezeichnen. Vielmehr greift Existenzunsicherheit um sich. Existenzunsicherheit, die von herzlosen Richtern zementiert wird, die ihre Urteile angeblich "Im Namen des Volkes" sprechen, aber weder vom Volk gewählt sind, noch vom Volk absetzbar sind oder dem Volk irgendwelche Rechenschaft schuldig sind. In einer echten Demokratie wäre das anders.
Aber wir leben in der demokratisch drapierten Muppets-Show der Großbanken und Konzerne und müssen daher unsere bürgerlich-demokratischer Rechte und Freiheiten immer wieder neu gegen die Angriffe von Staat, Politikern und Großbanken und Konzernen verteidigen.
Quelle: Kritische Standpunkte
Kommentar schreiben