Petition zur Prozesskostenhilfe: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2012/_12/_30/Petition_38829.nc.html Upload: http://www.youtube.com/user/DieBananenrepublik/videos Videoquelle: http://www.wdr.de/tv/monitor Mehr bei: http://www.youtube.com/user/Bananenrepublik1/videos
Jeder Mensch, unabhängig vom Einkommen, muss die Möglichkeit haben, seine Rechte vor einem Gericht geltend zu machen.
Im Kern gibt es zwei materielle Ursachen für den Anstieg der Beratungs- und Prozesskostenhilfefälle in Bezug auf Hartz-IV.
- Zum einen gab es aufgrund der 10-prozentigen Lohnsenkung in den unteren und an die unteren Einkommensgruppen angrenzenden Einkommensgruppen im Zeitraum von 2000 bis 2010 durch die Agenda-2010-Politik eine Zunahme der Empfänger von Hartz-IV auf 20 Prozent der Erwerbsbevölkerung in den letzten 10 Jahren.
- Zum anderen wurde im Rahmen der Agenda 2010 die Kostenbelastung der Jobcenter im Sozialrechtsverfahren vor Gericht gestrichen. Das nutzen etliche Geschäftsführungen von Job-Centern, um die Hilfeempfänger mit rechtswidrigen Bescheiden zu deren Nachteil überziehen, indem sie den Widerspruchsstellen keine starke rechtsstaatliche Orientierung bei der Bearbeitung von Widersprüchen vorgeben. Vielmehr werden Widerspruchsstellen teilweise gedrängt, unschwer erkennbar nicht bestandsfähige Positionen (beispielsweise bezüglich §§ 22 ff. SGB II) zu vertreten und oftmals sehr hohe Risiken einer Klage bzw. eines Unterliegens vor Gericht einzugehen.
Das hat bei der ganzen Sachbearbeitung in den Jobcentern dazu geführt, dass sich eine weit verbreitete rechtsstaatliche Nachlässigkeit, die bisweilen an Mutwilligkeit wider besseren Wissens heranreicht, breit gemacht hat.
Trotzdem unterscheidet sich die Quote von Widersprüchen und Klagen gegen Bescheide in Bezug auf das SGB II nicht wesentlich von denen bei den anderen Sozialgesetzbüchern. Die verarmten Kläger handeln also keinesfalls mutwillig, weil ihr Klageverhalten sich nicht wesentlich von den Klägern aus anderen Bereichen des Sozialrechts unterscheidet.
Die Neuregelung der Beratungs- und Prozesskostenhilfe diskriminiert Frauen und Menschen über 50 Jahre.
- 66 Prozent der Beratungs- und Prozesskostenhilfefälle betrifft Scheidungsverfahren, bei denen Frauen das geringere Einkommen haben.
- Überproportional betroffen sind Menschen über 50 Jahre
Daraus ergeben sich folgende weitere Forderungen:
- Keine Verschlechterung des Zugangs zur Beratungs- & Prozesskostenhilfe!
- Rücknahme der Kostenbefreiung der Jobcenter im Sozialrechtsverfahren vor Gericht!
- Für die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Gleichstellung der Frauen!
Näheres: Ver.di Erwerbslose - Positionspapier und Analyse - PDF-Dokument (103 KB)
Quelle: Kritische Standpunkte
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