Jobcenter Essen - Hartz IV zu spät überwiesen

Foto: Sebastian Ballard, \"Job-Center Mannheim\"

Die Finanzbuchhaltung der Stadt Essen hat -abgestimmt mit den Leitungen der Essener Jobcenter- die langjährige Verwaltungspraxis, das Arbeitslosengeld II so auszuzahlen, dass es zum letzten Bankarbeitstag eines Monats auf den Konten der Hilfeempfänger verfügbar ist, geändert. 80000 Hartz-IV Empfänger erhielten so statt am 31. Mai 2012 erst am 1. Juni 2012 ihr Geld. Angekündigt wurde den verarmten Menschen die Aktion nicht.

 

Damit haben die Verantwortlichen der Finanzbuchhaltung und der Jobcenter der Stadt Essen 80 000 Unschuldige psychisch terrorisiert. Die Folgen dieses städtischen Psychoterrors gegen die Massen waren: Panik und Gefühle der Hilflosigkeit. Kein Wunder, wenn man Habenichtsen einfach das Geld vorenthält, von dem sie einen Monat leben müssen. Da bekommen die Existenzängste, da erwacht der Selbsterhaltungstrieb. Und der ist stark und mächtig. Und wirtschaftlicher Schaden entstand auch: Gebühren für Rücklastschriften aus Zahlungen zB. für Miete, Strom, Tickets für die Kinder.

 

Dabei ist der Vorteil, den die Verantwortlichen bei Finanzbuchhaltung und Jobcentern der Stadt Essen auf diese extrem egoistische und skrupellose Tour gesichert haben, äußerst dürftig: ein Zinsertrag von € 130 und möglicherweise ein paar gedeckelte Schulden. Ob die Egomanen bei ihrer Entscheidung irgendwelche Machtgefühle über ihre Opfer empfunden haben, darüber möchte ich gar nicht nachdenken. Jedenfalls kann im Kapitalismus nur "erfolgreich" sein, wer eine gehörige Portion Egoismus entwickelt. Sei es im Kampf gegen den konkurrierenden Mitbewerber um das Erklimmen der Stufen auf der Karriereleiter, sei es im Kampf ums Überleben gegen konkurrierende Firmen. Immer muss man jemanden ausbooten und ggfs. ausschalten.  

 

Sicher ist: Jede unterdrückerische Maßnahme löst eine heftige Gegenreaktion bis hin zum spontanen Entstehen einer Gegenbewegung aus Empörung heraus aus.

 

Sicher ist auch: Die Stadt Essen hätte eine Informationspflicht getroffen. Und sie haftet für alle Schäden aus diesem Akt städtischen Psychoterrors aufgrund ihrer Amtshaftung aus Gründen eines Organisationsverschuldens (Art. 34 GG, § 839 BGB).

 

Quelle: Kritische Standpunkte

Foto: Sebastian Ballard, "Job-Center Mannheim"; this file is licensed under the Creative Commons Attribution-Share Alike 2.0 Generic license.

 


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