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Verwertungsausschluss bei Lebensversicherung mindert nicht Hartz IV-Bezug
Hartz IV Bezieher haben das Recht einen Verwertungsausschluss bei einer Lebensversicherung vertraglich auch im Nachhinein zu vereinbaren, um eine Anrechnung Hartz IV-Leistungen zu verhindern. Ein Verwertungsausschluss sei nicht rechtswidrig urteilte nunmehr das Sozialgericht Mainz und gab einer Klage statt (AZ: S 4 AS 446/11) ...
Quelle: Gegen Hartz
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