SPD und Grüne blockieren Untersuchungsausschuss

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Affäre Mollath: Neues Gutachten soll "Notwendigkeit der Fortdauer der Unterbringung" bewerten


Am Montag stellten die Freien Wähler im bayerischen Landtag ein Gutachten des renommierten Hamburger Anwalts Gerhard Strate vor, in dem dieser die Behandlung der Steuer-Strafanzeige Gustl Mollaths vom 9. Dezember 2003 durch die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth rechtswissenschaftlich untersucht. In diesem Verfahren erging am 19. Februar 2004 eine Einstellungsverfügung gemäß § 152 Absatz 2 der Strafprozessordnung, in der es hieß, dass "keine zureichende[n] tatsächlichen Anhaltspunkte" für verfolgbare Straftaten vorliegen würden, weil der Anzeigeerstatter nur "unkonkrete Angaben" machen und "pauschal" den Verdacht vortragen würde, "dass Schwarzgeld in großem Umfang in die Schweiz verbracht wird" ...

 

Quelle: Telepolis

 

  • Freiheit für Gustl Mollath!
  • Sofortiger Rücktritt von Beate Merk!
  • Bestrafung der bei Polizei und Justiz für das Skandalurteil Verantwortlichen!

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