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Wer bereits seit einigen Jahren im HARTZ IV Bezug ist, kann nur noch bis zum Jahresende einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Der Anspruch auf Erwerbsminderungsrente setzt voraus, dass der Antragsteller in den letzten fünf Jahren mindestens drei Jahre Beiträge an die Rentenversicherung gezahlt hat. Da aber seit dem 1. Januar 2011 und damit seit fast zwei Jahren keine Rentenbeiträge durch das Jobcenter mehr gezahlt werden, erlischt der Anspruch auf diese Rente am 31.
Quelle: Hartz-IV-Info
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