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Oranienburg. Die Bezeichnung von Faschisten in ihrer historischen Kontinuität als »Drecksbande« ist keine Beleidigung, sondern durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. So urteilte das Amtsgericht Oranienburg am Montag. Angeklagt war der Antifaschist Lothar Eberhardt, der im Rahmen einer anderen gerichtlichen Auseinandersetzung, bei der er Kläger gegen einen bekannten Neonazi war, in einer Verhandlungspause geäußert hatte: »Ein Faschist bleibt ein Faschist, die hauen uns wieder auf dem Kopf herum, die Drecksbande!« ...
Quelle: Junge Welt
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