Liebe Kolleginnen und Kollegen,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:
1. Zu den europaweiten Streiks und Protesten / Europäischer Frühling in Sicht?
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In Europa „frühlingt“ es, letzte Woche sind Millionen von Menschen zu Sozialprotesten auf die Straße gegangen, auch im neoliberalen Kernland gab es in hunderten von Städten Proteste. Wir
befinden uns in einem Prozess der gigantischen Umverteilung von unten nach oben, Millionen von Menschen wird immer mehr die Existenzgrundlage entzogen, im Süden von Europa, genauso bei uns. Auch
in Deutschland werden die nächsten Projekte mit der springerischen Agenda 2020 propagiert. Ich bin über ein bemerkenswertes Essay zu den Sozialprotesten in Europa gestolpert, dass möchte
ich meinen Lesern nicht vorenthalten, es fehlt zwar vieles drin, es ordnet aber die europäischen Sozialproteste ein Stück ein. Das Essay ist hier zu finden: http://www.taz.de/Essay-zu-den-Sozialprotesten-in-Europa/!106117/
Ich denke wir tragen im „Herzen der Bestie“ eine zentrale Verantwortung, zunächst müsse wir hier die Kämpfe gegen Lohndumping, schlechte Lebens- und Arbeitsbedingungen, Prekarisierung,
Mietwucher, KdU-Richtlinien, zu geringe Regelleistungen, gegen den nicht akzeptablen Umgang mit Flüchtlingen, gegen Rassismus und Faschismus führen und dann müssen wir zueinander
Solidarisch sein, aber auch Solidarisch mit den Kämpfen in Europa. In dem Sinne, vorwärts …. !
2. Abzocke bei den Unterkunftskosten in NRW – jetzt Überprüfungsanträge stellen!
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Das BSG hat im Mai 2012 entschieden, dass Hartz IV – Empfängern in NRW höhere Unterkunftskosten zustehen. Da das Landesarbeitsministerium nicht in der Lage und Willens ist, eine klare
Rückwirkungsregelung von Amtswegen anzuordnen, müssen jetzt Zehntausende rechtswidrig von den Jobcentern gekürzte Leistungsbezieher bis Jahresende sog. Überprüfungsanträge stellen um rückwirkende
Ansprüche auch für das Jahr 2011 zu sichern. Der Verein Tacheles startet nunmehr eine dahin gehende Kampagne und systematisiert die Fälle, in denen rückwirkende Ansprüche bestehen und
bietet Musterschreiben zum Download an. Es sollte in ganz NRW auf notwendige Überprüfungsanträge hingewiesen werden, mehr dazu hier: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2012/KDU_Abzocke.aspx
3. Zahnersatz und Beitragsschulden bein der gesetzlichen Krankenkasse
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Ausgehend von einem Aufruf von mir hier vor einer Zeit hat eine Kollegin sich unverzüglich dran gemacht, diese beiden Themen sozialrechtlich zu beleuchten und hat dazu einen Aufsatz für die
Tachelesseite geschrieben. Darauf möchte ich aufmerksam machen und mich bei der Kollegin hier und an dieser Stelle nochmal bedanken. Zum Aufsatz geht es hier: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2012/Zahnersatz_und_Beitragsschulden.aspx
4. Bundesgerichtshof: zusätzliche Gebühren für ein Pfändungsschutzkonto sind unzulässig
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Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte in zwei Entscheidungen die Auffassungen der Vorinstanzen OLG Nürnberg und OLG Bremen, wonach für ein Pfändungsschutzkonto keine höheren Gebühren als für ein
vergleichbares Girokonto verlangt werden dürfen. (Az.: XI ZR 500/11 und XI ZR 145/12). Durch die bei vielen Banken verbreitete AGB-Klausel würden Kunden, die ein Girokonto als P-Konto führen,
unangemessen benachteiligt
http://www.sozialleistungen.info/news/14.11.2012-bundesgerichtshof-zusatzliche-gebuhren-fur-ein-pfandungsschutzkoto-sind-unzulassig/?utm_source=Newsletter&utm_medium=E-Mail&utm_campaign=Newsletter
In der Praxis bedeutet dies, dass alle die höhere Gebühren zahlen mit Hinweis auf die BGH Entscheidung gegen den überhöhten Gebührensatz einen Widerspruch/Einrede schreiben sollten und verlangen
sollten , dass bei ihnen lediglich der normale Gebührensatz berechnet wird. Aus der BGH – Entscheidung lässt sich nicht eine Nachzahlungspflicht der zu Unrecht zu hoch geforderten Gebührensätze
ableiten, leider.
5. Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets in NRW
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Ich möchte auf ein Papier des NRW Arbeitsministers hinweisen, aus dem ersichtlich wird in welchem Rahmen das Bildungs- und Teilhabepaket i n NRW umgesetzt wurde. Auch spannend ist die
Nichtbearbeitungsquote , der Kreis Kleve liegt hier mit über 70 % an der absoluten Spitze. Es sind hier aber noch viele andere Fragen zu stellen.
Ferner ist dem Papier zu entnehmen, dass es in NRW einen ministeriellen Erlass gibt, dass nicht verbrauchte BuT – Gelder nicht dem allgemeinen Kommunalhaushalt
zugeführt oder für andere Zwecke eingesetzt werden. Auch hier sollte in der Vergangenheit geguckt werden und eine dahin gehende Zweckbezogene Umsetzung gefordert werden.
Zu dem Papier geht es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/Aussch-pfBuT.pdf
6. Neue Weisung der Bundesagentur für Arbeit zu § 24 Abs. 1 SGB II
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Die Verordnung zur Grundversorgungsverordnungen Strom und Gas ist geändert worden, die Stromversorgung darf erst nach vier Wochen Zahlungsverzug eingestellt werden, für Gas nach zwei
Wochen.
Vo zu Strom: http://www.gesetze-im-internet.de/stromgvv/BJNR239110006.html
Vo zu Gas: http://www.gesetze-im-internet.de/gasgvv/BJNR239600006.html
Dazu gibt es aktuelle Erläuterungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, diese ist für eine Weisung der BA durchgeführt worden, diese gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/Anlage-zu-FH-der-BA-zu-24.pdf
In den neuen Fachlichen Hinweisen zu § 24 SGB II (vom 20.11.2012) kommt die BA zu dem Ergebnis, „eine Darlehensgewährung im Rahmen des § 24 Absatz 1 (kommt …) in Betracht, wenn der Bedarf
unabweisbar ist (Sperrung der Stromversorgung droht) und nicht auf andere Weise gedeckt werden kann“.
Ein bischen klarer hätte es schon gesagt werden können, meine Damen und Herren, aber die BA sagt damit, die Kosten für die Stromjahresabrechnung sollen übernommen werden, wenn das Kappen der
Energie droht. Allerdings nur, wenn nicht „Ratenzahlung mit dem Versorgungsunternehmen vereinbar“ wären (jeweils Randziffer 24.2).
Hier würde ich allerdings die Position vertreten, dass die monatliche Abschlagzahlung und die Ratenzahlung zusammen nicht höher sein dürfen als die Beträge die im Regelsatz für Haushaltsenergie
enthalten sind (alleinstehende Person 29,07 €) zzgl. 10 % der jeweiligen Regelleistung (mit Bezug auf § 42a Abs. 2 SGB II). Als bei einer alleinstehenden Person 29,07 € + 37,40 € = 66,47 €. Sind
beide Beträge höher, dann muss meiner Auffassung nach der Nachzahlungsbetrag vom Jobcenter nach § 24 Abs. 1 SGB II auf Darlehensbasis übernommen werden. Die FH zu § 24 SGB II gibt es hier:
http://www.harald-thome.de/sgb-ii---hinweise.html
7. SGB II – Grundlagenseminar am 28./29. November in Hamburg
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Durch kurzfristiges Abspringen sind da noch zwei Plätze frei geworden, wer will könnte noch kurzfristig an der Fortbildung am 28./29. November in Hamburg teilnehmen. Die Ausschreibung und
Anmeldung, sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html
8. SGB II-Grundlagenseminare in Hamburg, Berlin, Frankfurt, Stuttgart und Leipzig
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Die nächsten SGB II - Grundlagenseminare biete ich am 23./24. Jan. in Hamburg, am 28./29. Jan. in Berlin, am 30./31. Jan. in Frankfurt, am 04./05. Feb. in Stuttgart, am 18./19./20. Feb. dreitägig
in Wuppertal und am 26./27. Feb. in Leipzig an. Dort sind jeweils noch Plätze frei. Die Ausschreibung und Anmeldung, sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html
9. Fortbildung: Rechtsdurchsetzung in der Sozialrechtsberatung am 18. Dez. in Hannover
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Diese Fortbildung biete ich eintägig am 18. Dez. in Hannover an. In der Fortbildung werden zunächst die Grundzüge des Sozialverwaltungsrechts dargestellt und Stück für aufgezeigt, wo die
rechtlichen Interventionsmöglichkeiten in der Sozialberatung sind. Diese werden dann verknüpft mit informellen Rechtsbehelfen und dabei wird aufgezeigt, wie in der Kombination beider Methoden
Recht durchgesetzt werden kann. Ausschreibung und Anmeldung, sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html
10. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger in Wuppertal und Hannover
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Diese Fortbildung biete ich jetzt wieder an, die nächsten gibt es am 07. Dezember in Wuppertal und am 17. Dez. in Hannover. Ausschreibung und Anmeldung, sowie weitere Details sind hier zu finden:
http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html
11. Fortbildung: ALG II - Bescheide prüfen und verstehen am 21./22. Jan. 2013 in Wuppertal
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Diese Fortbildung biete ich jetzt wieder an. Die nächste findet am 21./22. Jan. 2013 in Wuppertal statt. In dieser zweitägigen Fortbildung wird systematisch die Einkommensanrechnung laufender und
einmaliger Einnahmen, die Einkommensbereinigung und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ ALG II - Bescheide zu verstehen und zu prüfen, vermittelt.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html
So, das war es mal wieder für heute.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal
www.harald-thome.de
info@harald-thome.de
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