Themen zukünftiger Montagsdemos
24.11.12 - Dazu heißt es in einer Pressemitteilung der Stuttgarter Montagsdemonstration unter anderem:
"Am Donnerstag, 8.11.12, hat der Landtag von Baden-Württemberg die Aufhebung des Sammlungsgesetzes beschlossen, wie vor ihm schon die meisten Landesregierungen in Deutschland. ... Umso mehr
scheint sich die Stuttgarter Versammlungsbehörde zu beeilen, das im Augenblick noch geltende Sammlungsgesetz zu nutzen, um laufend weitere Anzeigen gegen die Montagsdemo zu konstruieren und sie
mit Strafbefehlen zu überziehen. Das zeigen die letzten beiden Anzeigen und die Aufnahme von Personalien des Moderators, der angeblich negativ zu Spenden aufgerufen habe, indem er erwähnte, dass
er nicht zu Spenden aufrufen darf. ...
Was die Versammlungsbehörde antreibt, trotzdem ihre Beamten anzuweisen, ihre an sich schon fragwürdige Auflage restriktiv und spitzfindig zu handhaben, bleibt ihr Geheimnis. ... Betrachtet
man die Häufigkeit der Anzeigen und die Höhe der jeweils ausgestellten Strafbefehle bei minimalen oder in diesem Fall nur behaupteten Verstößen, kommt man zum Schluss: Es geht der Stuttgarter
Versammlungsbehörde nicht um die Sicherung des Versammlungsrechts, sondern um die Behinderung der verantwortlichen Akteure bei der Wahrnehmung ihrer demokratischen Rechte, um Einschüchterung,
Kriminalisierung und Zermürbung. ...
Passanten, die das Verhalten der Polizei beobachten und erfahren, was hier los ist, schütteln ungläubig den Kopf und fragen, ob die Stuttgarter Polizei vielleicht nicht ausgelastet ist,
oder in was für einem Staat wir hier eigentlich leben.
Wir fordern die Öffentlichkeit und alle Fraktionen im Gemeinderat auf, die Praxis des Amtes für öffentliche Ordnung bei ihren Versammlungsauflagen zu überprüfen und anzuordnen, dass
derartige Schikanen gegen Versammlungen künftig zu unterlassen sind. ... Alle Interessierten bitten wir, ihre Solidarität zu zeigen und die Verhandlung zu besuchen. am 29.11.2012, 10.30 Uhr,
Gerichtsgebäude Haufstraße 5, Saal 305."
Quelle: RF News
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