Verfassungswidrigkeit von Sanktionen - Antwort auf Anhörungen

Themen zukünftiger Montagsdemos

 

In dem diesem Blogeintrag angehängten PDF beschäftigen wir uns mit der Verfassungwidrikeit von Sanktionen, ihrem Charakter als Zwangsstrafe bzw. Repressalie des Staates und der möglichen Nichtigkeit von sogenannte "Einladungen" der Jobcenter.

 

Das Schreiben entstand als Antwort auf eine Anhörung wegen eines Meldeversäumnisses. Da das Jobcenter dann auf eine Sanktionierung verzichtete, ist die Angelegenheit seit 28.5.2010 beim Sozialgericht Nürnberg mit dem Ziel der Feststellung der Nichtigkeit der "Einladungen" unter dem Az. S 10 AS 679/10 anhängig, jedoch noch nicht terminiert.

 

Kommen Sie zur Montagsdemo, jeden Montag um 17:30 Uhr vor der Lorenzkirche in Nürnberg und setzen Sie sich mit uns zusammen für folgende Forderung ein:

  

  • Für die sofortige Rücknahme der Agenda 2010 und der Hartz-Gesetze!

Sie sind nicht aus Nürnberg und wollen sich der Montagdemo-Bewegung anschließen? Dann suchen Sie die Montagsdemo in ihrer Nähe:

 

Kontakt zu Montagsdemonstrationen in über 80 Städten

Anhörung Einbehalt Regelsatz
Das Schreiben entstand als Antwort auf eine Anhörung wegen eines Meldeversäumnisses. Da das Jobcenter dann auf eine Sanktionierung verzichtete, ist die Angelegenheit seit 28.5.2010 beim Sozialgericht Nürnberg mit dem Ziel der Feststellung der Nichtigkeit der "Einladungen" unter dem Az. S 10 AS 679/10 anhängig, jedoch noch nicht terminiert.
anhörung-einbehalt-regelsatz.pdf
Adobe Acrobat Dokument 72.8 KB

Kommentar schreiben

Kommentare: 0