Engeltklausel für P-Konto rechtswidrig

Themen zukünftiger Montagsdemos

 

Bundesgerichtshof: Engeltklausel für Pfändungsschutzkonto rechtswidrig

 

Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in zwei parallel gelagerten Revisionsverfahren entschieden, dass die im Preis- und Leistungsverzeichnis eines Kreditinstituts enthaltene Bestimmung über die Kontoführungsgebühr für ein Pfändungsschutzkonto (kurz: P-Konto) im Verkehr mit Verbrauchern in der Regel unwirksam ist, wenn der Kunde danach - bei Umwandlung seines schon bestehenden Girokontos in ein P-Konto - ein über der für dieses Girokonto zuvor vereinbarten Kontoführungsgebühr liegendes Entgelt zu zahlen hat oder wenn das Kreditinstitut - bei der Neueinrichtung eines P-Kontos - ein Entgelt verlangt, das über der Kontoführungsgebühr für ein Neukunden üblicherweise als Gehaltskonto angebotenes Standardkonto mit vergleichbarem Leistungsinhalt liegt ...

 

Quelle: Gegen Hartz

 

Kommen Sie zur Montagsdemo, jeden Montag um 17:30 Uhr vor der Lorenzkirche in Nürnberg und setzen Sie sich mit uns zusammen für folgende Forderung ein:

 

  •   sofortige Rücknahme der Agenda 2010 und der Hartz IV Gesetze!

Sie sind nicht aus Nürnberg und wollen sich der Montagdemo-Bewegung anschließen? Dann suchen Sie die Montagsdemo in ihrer Nähe:

 

Kontakt zu Montagsdemonstrationen in über 80 Städten

Kommentar schreiben

Kommentare: 0