Die 11. Kammer des Sozialgerichts in Köln entschied am 6. November 2012 zu Gunsten einer KEA und gegen das Kölner Jobcenter. Es ging um die Zurückweisung als Bevollmächtigte. Das Gericht konnte "keinen erkennbaren Grund" für die Zurückweisung entdecken. Damit haben Die KEAs bzw. einzelne Mitglieder binnen zweier Monate den vierten Prozess in Folge mit Erfolg bestanden. Diesmal sogar mit einem Urteil ...
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