Eine Gesetzesergänzung des Bundesinnenministeriums soll Telekommunikationsbetreiber verpflichten, dynamische IP-Adressen, PIN-Codes oder E-Mail-Passwörter jederzeit an Geheimdienste und Polizei herauszugeben. Dazu soll der Verdacht auf Bagatellstraftaten ausreichen …
Quelle: Golem
Anmerkung:
Seit Anfang der 2000er Jahre haben sich die Methoden der staatlichen Überwachung verändert. Heute wird versucht, alle verfügbaren Informationen über die Bevölkerung zu sammeln, um sie zu filtern und nach Bedarf verwerten zu können. So verschaffen sich die Staatsapparate Zugriff auf sämtliche Telefon- und E-Mail-Verbindungen sowie Banktransaktionen. Aus Handynetzen und Mautsystemen erstellen sie Bewegungsprofile, aus Polizei- und Steuerdaten, Kunden- und Mitarbeiterdaten sammeln sie weitere Informationen über alle Bürger.
All diese Datenquellen werden in staatlichen Ermittlungs- und Geheimdienstbehörden mit Hilfe von „Intelligence Support Systems“ ausgewertet.
Die neuerliche geplante Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG), des Gesetzes über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten (BKAG), des Gesetzes über die Bundespolizei (BPolG), des Gesetzes über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz (BVerfSchG), des Gesetzes über das Zollkriminalamt und die Zollfahndungsämter (ZFdG), des Gesetzes über den Bundesnachrichtendienst (BNDG), des Gesetzes über den militärischen Abschirmdienst (MADG) und der Strafprozessordnung (StPO) ist Bestandteil der grenzüberschreitenden Koordinierung der staatlichen Gewaltapparate und ein Hauptfaktor des Eindringens faschistischer Tendenzen in die Staatsapparate.
Hiergegen richtet sich der Kampf um politische Rechte.
- Verteidigung und Erweiterung der bürgerlich-demokratischen Rechte und Freiheiten!
- Wirksamer Datenschutz!
- Gegen Bürgerkriegsvorbereitung, Bespitzelung und Polizeiterror!
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