Stuttgart (Korrespondenz), 11.10.12: Wie „rf-news“ am 22. September mitgeteilt hat, klagte der Vertreter der Versammlungsleiterin der Montagsdemo gegen einen Strafbefehl über 1.000 Euro wegen angeblichen Verstoßes gegen das Versammlungsrecht wegen angeblicher Nichteinhaltung von Auflagen des Ordnungsamtes der Stadt. Die Unterbrechung des Prozesses war notwendig geworden, da beim ersten Verhandlungstermin kein Zeuge seitens der Polizei da war.
Die Zeugenbefragung machte deutlich, wie willkürlich die Auflagen sind bzw. verstanden werden können, weshalb die Richterin den angeblichen Verstoß gegen den zugewiesenen Versammlungsort aufgab. Weitere Vorwürfe waren nach Ansicht der Richterin so geringfügig, dass sie erneut die Einstellung des Verfahrens vorschlug. Die Staatsanwältin lehnte das auch diesmal ab und verlangte gegenüber dem ersten Mal eine um ein Viertel geringere Strafsumme von 750 Euro.
Wolfgang Baur, der sich selbst verteidigte, plädierte auch diesmal auf Freispruch, da die angezeigten Verstöße sehr strittig seien und er sich keineswegs schuldig fühle, auch wenn ihm das die Staatsanwaltschaft als
„Uneinsichtigkeit“
vorwerfe. Dabei gehe es ihm nicht nur um sich selbst, sondern um die grundsätzliche Sache der Versammlungsfreiheit.
Die Richterin versuchte in ihrem Urteil, der Staatsanwaltschaft einerseits nachzukommen mit der Aussage, es habe wohl Verstöße gegen das Versammlungsrecht gegeben, die ja auch eingeräumt worden seien. Andererseits sprach sie angesichts der Geringfügigkeit nur eine Verwarnung mit Strafvorbehalt aus. Die Geldstrafe in Höhe von 15 Tagessätzen zu je 30 Euro wurde für ein Jahr zur Bewährung ausgesetzt. Der Haken: Wolfgang Baur, bzw. die Montagsdemo gegen Hartz IV müssen die Kosten des Verfahrens tragen …
Trotzdem war das ein Erfolg für die Montagsdemo und alle am Recht auf Versammlungsfreiheit Interessierten!
Quelle: RF News
Anmerkung:
Polizei und Staatsanwaltschaften versuchen immer wieder mal, die Montagsdemonstrationen wegen geringfügiger Verstöße gegen das Versammlungsgesetz oder das Sammlungsgesetz anzugreifen und den Versammlungsleiter einer Verurteilung zuzuführen.
Die Montagsdemonstrationen bewerten das Vorgehen des Staates als Versuch, demokratische Rechte und Freiheiten auf legale Art und Weise einzuschränken.
- Uneingeschränkte Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit auf antifaschistischer Grundlage!
- Verteidigung und Erweiterung der bürgerlich-demokratischen Rechte und Freiheiten!
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