Nothilfe für Hochwasseropfer nach dem SGB II / SGB III / SGB XII

Die Flut in Deutschlands Südosten hat Schäden in vielfacher Milliardenhöhe verursacht, bzw. richtet sie
noch an. Ganze Städte und Landkreise sind unbewohnbar, viele Menschen stehen vor dem Nichts,
Kleingewerbetreibende vor den Trümmern ihrer Existenz. Private Spenden werden bei Weitem nicht
ausreichen, um die Schäden zu beheben und den Opfern eine Lebensgrundlage zu beschaffen. Insofern
bestehen eine Reihe sozialrechtliche Hilfemöglichkeiten die wir hier kurz aufzeigen und die eine oder
andere Erläuterung dazu bringen wollen ...

 

Quelle: Harald Thomé / Tacheles e.V.

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