NPD – Kann man eine Partei verbieten?

Eines Parteiverbotsverfahren gegen die NPD bedarf es nicht.


Nach Art. 139 GG i.V.m. Art. I.1. Ziff. 3 Alliiertes Kontrollratsgesetz Nr. 2 und Art. 7 Alliiertes Kontrollratsgesetz Nr. 8 ist die Neubildung von faschistischen Organisationen und ihrer Propaganda nach wie vor bereits verboten. Eine weitere, in Deutschland bisher nicht genutzte Eingriffsgrundlage wäre das „Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung“ und das „Gesetz zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung” vom 15.6.1969 (BGBI.1969 D, S.2211).

 

Wenn man schon über die Ursachen des Faschismus sprechen will, dann muss man auch darüber eine gesellschaftliche Debatte anstrengen, ob nicht die Ausdehnung der politischen und ökonomischen Macht eines Landes bzw. eines Staatenbundes die wahre Grundlage des Faschismus ist. Denn dazu bedarf es manchmal der Liquidierung jedweder Opposition im Lande mittels offenen Terrors.

 

Ein Verbot kann natürlich nicht die ideologische Auseinandersetzung mit dem Faschismus ersetzen. Vor allem sollte die soziale Demagogie, die Art und Weise, wie Faschisten kapitalismuskritische Stimmungen aufgreifen, sich als „Kümmerer“ präsentieren und sich im Auftreten, in der Sprache und den Symbolen demagogisch u.a. der linken und autonomen antifaschistischen Bewegung anpassen, breit gesellschaftlich diskutiert werden. Ferner würde ein Verbot aller faschistischer Organisationen den Faschisten jedwede legale Reorganisation verwehren. Sie könnten nicht einfach eine neue Organisation oder Partei gründen oder etwa einfach so in eine andere Organisation eintreten.

 

Der weltanschauliche Kern des Faschismus ist aggressiver Antikommunismus und die Rechtfertigung offenen Terrors zur Liquidierung der revolutionären Arbeiterbewegung.


Bereits jetzt haben die NPD und die ihr nahestehenden faschistischen Kameradschaften folgende Aufgaben:

  • Einschüchterung und Terrorisierung der Arbeiterklasse und anderer fortschrittlicher Kräfte
  • Propagierung antikommunistischer und offen aggressiver völkerverhetzender Gedanken

In Deutschland liegt die Gefahr des Faschismus vor allem in der Zukunft.


Es gibt keinen allgemeinen „Rechtsruck“ in der Bevölkerung, aber eine staatlich geduldete und auch geförderte ernstzunehmende neofaschistische Tendenz. Daher:

  • Keine Finanzierung von Parteien aus öffentlichen Geldern, keine Erstattung von Wahlkampfgeldern!
  • Arbeiter gleich welcher Nationalität – eine Klasse, ein Gegner, ein Kampf!
  • Volle rechtliche Gleichstellung aller dauerhaft in Deutschland lebenden Menschen unabhängig von der Nationalität!
  • Keinen Fußbreit den Faschisten! Verbot aller faschistischen Organisationen und ihrer Propaganda!

Quelle: Kritische Standpunkte

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