Jobcenter getäuscht

Foto: Sebastian Ballard, \"Job-Center Mannheim\"

Amtsgericht verurteilt Nauenerin zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung / Die Frau erhielt zu viel Geld ...

 

Quelle: Märkische Allgemeine  

 

Die Betroffene hatte wohl in einer sogenannten "Bedarfsgemeinschaft" gelebt, dies jedoch verschwiegen.

 

Schon der Begriff "Bedarfsgemeinschaft" wurde in der Absicht gewählt, den wahren Charakter der Vorschrift zu verschleiern. Die Regelung hat nicht die Ermittlung des Bedarfs oder Anspruchs zum Gegenstand, sondern setzt auch Mitglieder, die nicht hilfebedürftig sind, einem indirekten Zugriff auf Einkommen und Vermögen durch den Staat aus und schafft die Möglichkeit, sie mittels Sanktionen zu unterdrücken.

 

Daher stellt die Regelung im Hinblick auf die Eigentumsgarantie des Art. 14 GG, der sowohl das Einkommen als auch das Vermögen aller dauerhaft in Deutschland Lebenden schützt, eine verfassungswidrige Beeinträchtigung durch eine faktische bzw mittelbare Einwirkung auf deren Eigentum dar. Außerdem hat die Regelung faktisch eine ungleiche Wirkung auf die Geschlechter, verstößt gegen Art. 3 Abs. 2 GG und ist damit frauenfeindlich.

 

Dass die Strafrichterin die verfassungsrechtliche Seite der Vorschrift nicht thematisiert hat, ist ein Skandal.

 

Quelle: Kritische Standpukte

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