Der Fall Gustl Mollath – politische Dimensionen eines deutschen Skandals III

Themen zukünftiger Montagsdemos

 

Nach Teil II nun also zu weiteren politischen Dimensionen des Skandals um Gustl Mollath, politischen Dimensionen der

 

5 höchst eigenwilligen Handhabung des Rechts. 


Recht gilt als so heiliges Gut, daß tatsächlich der ganze Staat BRD danach benannt wird. Folglich haben Zweifel an Handlungen der per se rechtsstaatsförmigen BRD-Justiz fast immer Ergebnis von “VT” zu sein. Verschwörungstheorie ist, so nicht nur das Springer-Lexikon der politischen Weisheit (tägliche Lieferung Kai Diekmann), wenn Behauptungen in strittigen Fragen durch kein rechtsförmiges Beweisverfahren abgesegnet sind. Im Umkehrschluß hat zu gelten: Was ein Richter im Namen des Volkes verkündet, ist die Wahrheit. In diesem Tunnel gibt es kein Licht, aber doch eine winzige Grauzone der Hoffnung, nämlich die Möglichkeit, daß menschliches Versagen vorliegen könnte. Der Richter/die Richterin könnte im seltenen Fall zufällig einen Fehler begangen haben. Leider scheint sich der entscheidende Richter im Fall Mollath, Herr Otto Brixner, als ein einziger wandelnder Zufall (um nicht gleich “Fehler” zu sagen) zu entpuppen ...

 

Quelle: opablog

  • Freiheit für Gustl Mollath!
  • Sofortiger Rücktritt von Beate Merk!
  • Bestrafung der bei Polizei und Justiz für das Skandalurteil Verantwortlichen!

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