Rezeptfreie Medikamente für Hartz IV-Empfänger unerschwinglich

Wer schon einmal eine schwere Erkältung, eine Allergie, eine Pilzinfektion oder sogar Läuse hatte, weiß: Gegen diese Krankheiten helfen nicht nur die rezeptpflichtigen Medikamente vom Arzt. Schmerzmittel, Nasenspray, Mittel gegen Übelkeit, Läusekuren und Antipilzmittel gehören zu den sogenannten OTC-Medikamenten (OTC bedeutet “over the counter“ – diese Arzneimittel dürfen nur in Apotheken verkauft werden, sind aber nicht rezeptpflichtig).

 

Quelle: Die Freiheitsliebe 

 

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